Ihre Kanzlei für Erbrecht

Rechtsanwältin Ann Wempner

Umfassende Beratung und Vertretung von Privatpersonen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen, in allen Bereichen des Erbrechts, des Allgemeinen Zivilrechts sowie des einstweiligen Rechtsschutzes.


Ihre Kanzlei für Erbrecht

– Rechtsanwältin Ann Wempner

Umfassende Beratung und Vertretung von Privatpersonen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen, in allen Bereichen des Erbrechts, des Allgemeinen Zivilrechts sowie des einstweiligen Rechtsschutzes.


Erbrecht
– ist meine Expertise

Mein Schwerpunkt liegt im Erbrecht — ich berate Sie von der vorausschauenden Nachfolgeplanung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall. Ergänzend vertrete ich Sie im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Vertragsrecht sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche.

Rechtsanwältin
– Ann Wempner

In meiner Praxis vertrete ich sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine fundierte Beratung, eine klare rechtliche Einschätzung und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Oberste Priorität meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es, effiziente Strategien zu entwickeln, die auf die jeweilige, individuelle Situation zugeschnitten sind. Transparenz, Verlässlichkeit und eine kompromisslose Verpflichtung zu Qualität vor Quantität bilden die Grundlage meiner Arbeit.

Mein Anspruch ist es, meine Mandanten nicht nur rechtlich zu unterstützen, sondern ihnen als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen – mit Klarheit, Empathie und dem notwendigen Weitblick.

Ann Wempner

Ann Wempner

Rechtsanwältin für Erbrecht

Meine Schwerpunkte
– im Überblick

Allgemeines Zivilrecht

  • Vertragsprüfung und -gestaltung einschließlich AGB
  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Mängelgewährleistungsrecht
  • Rücktritt, Kündigung, Anfechtung
  • Schadenersatz
  • Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  • Herausgabeanspruch
  • Vollmacht

Zivil­prozessrecht

  • Arrest und einstweilige Verfügung
  • Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung

Ihr Thema ist nicht dabei?

Ich berate Sie umfassend in sämtlichen Bereichen des Erbrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Ihre initiale Kontaktanfrage ist unverbindlich und kostenfrei.

In vier Schritten
– zum Mandat

01

Kontaktaufnahme

Sie schildern mir Ihre Situation – per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular – und ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.

02

Prüfung & Erstberatung

Ich prüfe Ihren Fall und berate Sie auf Wunsch in einer kostenpflichtigen Erstberatung – telefonisch, online oder persönlich vor Ort. Die Kosten für die Erstberatung betragen gem. § 34 RVG 249,90€ inkl. MwSt. und Auslagen.

03

Strategie & Mandatserteilung

Bei Erteilung des Mandats erhalten Sie eine klare Strategie mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten, einem transparenten Kostenrahmen und konkreten nächsten Schritten.

04

Vertretung

Nach Mandatserteilung setze ich Ihr Anliegen konsequent durch. Außergerichtlich sowie vor Gericht. Ich vertrete Sie bei Bedarf Bundesweit.

7+

Jahre Erfahrung

24 h

Reaktionszeit auf Anfragen

5/5

Ausschließlich Top-Bewertungen

0 €

für die erste Anfrage

Jetzt unverbindlich
– Kontakt aufnehmen

Ihre initiale Kontaktanfrage ist vollkommen unverbindlich und kostenfrei. Sie schildern mir Ihren Fall – per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular – und ich sage Ihnen ehrlich, wie und ob ich Sie unterstützen kann. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Hierfür ist eine kostenpflichtige Erstberatung möglich.

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