
Willkommen in meiner Kanzlei. Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich meine Mandanten umfassend in allen Fragen des Erbrechts, im privaten Bau- und Architektenrecht, sowie im allgemeinen Zivilrecht, einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes.
Ich vertrete sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine fundierte Beratung, eine klare rechtliche Einschätzung und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Oberste Priorität meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es, effiziente Strategien zu entwickeln, die auf die jeweilige, ganz persönliche Situation zugeschnitten sind. Transparenz, Verlässlichkeit und eine kompromisslose Verpflichtung zu Qualität vor Quantität bilden die Grundlage meiner Arbeit.
| EXPERTISE
Erbrecht
Sie haben Fragen zum Erbschein, Testament oder Pflichtteilsanspruch oder Sie befinden sich in einer Erbrechtsstreitigkeit und möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe informieren? Gerne berate ich Sie umfassend und stehe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen rechtssicher zur Seite.
Bau- und Architektenrecht
Ob Bauherr oder Architekt – ich unterstütze Sie individuell bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben. Gerne berate ich Sie zu Bau- und Architektenverträgen, Vergütungsansprüchen oder begleite Sie rechtlich bei bereits eingetretenen Schadensfällen sowie der Durchsetzung von Mängelgewährleistungsrechten.
Allgemeines Zivilrecht
Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei Verträgen oder möchten wissen, wie Sie sich aus einem Vertragsverhältnis lösen können? Oder Sie begehren die Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, wie z.B. Schadensersatz oder Mängelgewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht? Gerne unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um das allgemeine Zivilrecht.
Zivilprozessrecht
Bei der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche begleite ich Sie in allen Verfahrensstadien. In besonders dringenden Fällen können mit Hilfe von Arrest und einstweiliger Verfügung drohende Rechtsverletzung verhindert und Vermögenswerte gesichert werden. Bereits titulierte Ansprüche können im Wege der Zwangsvollstreckung schnell und effizient durchgesetzt werden.
| RECHTSANWÄLTIN ANN WEMPNER

Bau- und Architektenrecht:
- Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag
- Leistungsphasen nach HOAI
- Vergütungsanspruch
- Bauzeit und Bauverzug
- Abnahme des Bauwerks
- Mangelhafte Bauleistung und Verjährung
- Haftung von Bauunternehmern, Architekten und Ingenieuren
- Kündigung von Bau- und Architektenverträgen
- Mitwirkungspflichten des Bauherrn
- Selbständiges Beweisverfahren
Allgemeines Zivilrecht:
- Vertragsprüfung und Gestaltung einschließlich AGB
- Kauf- und Werkvertragsrecht
- Mängelgewährleistungsrecht
- Rücktritt, Kündigung, Anfechtung
- Schadenersatz
- Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- Herausgabeanspruch
- Vollmacht
- Arrest und einstweilige Verfügung
- Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
Ein initiales Vorgespräch (keine Rechtsberatung) ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostenfrei. Sie erhalten von mir eine Einschätzung, ob eine anwaltliche Unterstützung in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Eine Rechtsberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ich freue mich auf Sie!

Rechtsanwältin Ann Wempner
+ 49 40 524747115